Beitragsordnung des Fördervereins der Grundschule Erfelden e. V.
gemäß Beschluss der Gründungsversammlung vom 27.08.2020
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beitragshöhe
- Der Höhe des Jahresbeitrags kann durch das jeweilige Mitglied frei gewählt werden, beträgt aber mindestens 12,00 Euro.
- Der Vorstand kann den Beitrag für Lehrerinnen und Lehrer der Grundschule Erfelden sowie in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag ermäßigen oder erlassen.
§ 3 Zahlweise
- Der Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr ist jeweils zum 1. Februar fällig.
- Bei Vereinseintritt während des laufenden Kalenderjahres ist der Jahresbeitrag spätestens 30 Tage nach dem Beitritt fällig.
- Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Lastschrifteinzug auf der Grundlage der mit der Beitrittserklärung erteilten Einzugsermächtigung (SEPA Lastschrift). Mitglieder die keine Einzugsermächtigung erteilt haben überweisen den Jahresbeitrag unter Angabe des Verwendungszweckes „Jahresbeitrag 20xx, Name des Mitglieds“ auf das Konto des Fördervereins der Grundschule Erfelden e. V.
IBAN: DE84 5089 0000 0065 1532 03
bei der Kreissparkasse Groß-Gerau/Volksbank Darmstadt – Südhessen eG - Eventuell entstehende Kosten für Rücklastschriftverfahren wegen Nichtdeckung des Kontos, Widerruf oder unterlassener Kontoänderungsmitteilung trägt das Vereinsmitglied.
§ 4 Spenden
- Spenden sind zur Erfüllung der satzungsgemäßen Vereinsziele erwünscht und können jederzeit auf das angegebene Konto des Fördervereins der Grundschule Erfelden e. V. eingezahlt werden. Sie können ihrem Zweck entsprechend ausgewiesen sein.
- Bei Spendenbeträgen in Höhe von bis zu 200,00 Euro gilt der Kontoauszug des Spenders als Spendenquittung, bei Spendenbeträgen in Höhe von mehr als 200,00 Euro wird auf Wunsch eine Spendenquittung ausgestellt.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt gemäß Beschluss der Gründungsversammlung vom 27.08.2020 mit sofortiger Wirkung in Kraft.