Häufig gestellte Fragen
Krankmeldungen
Sie müssen die Schule morgens vor 8:00 Uhr an dem Tag, an dem Ihr Kind fehlt, darüber informieren, dass Ihr Kind krank ist. Dies können Sie telefonisch, per Mail oder über Schoolfox vornehmen. Eine Krankmeldung über Schoolfox wird bevorzugt.
Zusätzlich müssen Sie Ihr Kind bitte schriftlich entschuldigen. Hierfür gibt es bereits vorgefertigte Seiten im Schulplaner. Diese schriftliche Entschuldigung muss bei der Klassenlehrerin vorgezeigt werden, spätestens wenn das Kind wieder gesund ist.
Sportunterricht
Wenn Ihr Kind eine Verletzung hat oder aus anderen Gründen
am normalen Unterricht, aber nicht am Sportunterricht,
teilnehmen kann, schicken Sie es bitte trotzdem in die Schule.
Das Kind wird dann in der Zeit des Sportunterrichts am
Unterricht einer anderen Klasse teilnehmen.
Fundsachen
Neben der Aula befindet sich eine Garderobe mit Fundsachen. Hier können Sie regelmäßig vorbeischauen, wenn etwas verloren wurde.
Schulbescheinigungen
Dauer: ca. 1 – 2 Werktage – Beantragung im Sekretariat oder per E-Mail. Die Bescheinigung wird normalerweise über die Postmappe des Kindes mitgegeben.
Schulärztliche Untersuchung
Termine werden vom Gesundheitsamt vergeben und variieren jedes Kalenderjahr (wechselnder Turnus der Schulen).
Kann-Kinder
Wenn ein Kann-Kind vorzeitig eingeschult werden soll, muss es direkt bei der Schule (unaufgefordert) vorgemerkt werden. Bitte möglichst bis Ende Mai bei der Schule melden, ob Ihr Kind als Kann-Kind im übernächsten Schuljahr eingeschult werden soll.
Alle Eltern der Kann-Kinder auf unserer „Warteliste“ erhalten eine postalische Einladung zur Anmeldung im Juni.
Beurlaubung
Gewünschte Beurlaubungen eines Schülers/einer Schülerin (auch bei Kuraufenthalt) unmittelbar vor/nach den Ferien müssen schriftlich (Papierform) bei der Schulleitung nach vorheriger Absprache mit der Klassenlehrerin beantragt werden, ansonsten bei der Klassenlehrerin direkt (ebenfalls schriftlich).
Praktikum
An der Grundschule Erfelden ist ein Schülerpraktikum erst ab der Oberstufe möglich.
Meldepflichtige Krankheiten
Meldepflichtige Krankheiten müssen unverzüglich dem Sekretariat gemeldet werden, denn dieses leitet die Information an das Gesundheitsamt weiter. Den Elternbrief, welchem meldepflichtige Krankheiten zu entnehmen sind, finden Sie im Folgenden.
Sonstige Fragen
Viele Informationen finden Sie bereits auf unserer Homepage.
Ansonsten hat sich der Kontakt über die Klassenlehrerin
bewährt. Bei dringenden Fragen können Sie auch unser
Sekretariat kontaktieren.